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Tipps und Hinweise: Pferde im Straßenverkehr

Sind Pferd und Reiter auf öffentlichen Straßen unterwegs, müssen sie sich ebenso an Regeln halten, wie es Autofahrer und Fußgänger tun. Tipps und Hinweise gibt es hier.

Jeder Verkehrsteilnehmer wird zu Vorsicht und Rücksichtnahme aufgerufen. Handelt es sich beim Verkehrsmittel um ein Lebewesen, erfährt dieser Grundsatz einmal mehr an Bedeutung. Sind Pferd und Reiter auf öffentlichen Straßen unterwegs, müssen sie sich ebenso an Regeln halten, wie dies für Autofahrer und Fußgänger gilt, die Pferden im öffentlichen Raum begegnen.

Was gilt für Tierhalter?

Pferde sind als Fluchttiere bekannt. Unbekannte und unvorhergesehene Geräusche können die Tiere verschrecken. Daher ist es für den Reiter im Vorfeld wichtig, sein Tier an Situationen, die im Straßenverkehr auftreten zu gewöhnen. Reiter werden laut StVO als Verkehrsteilnehmer eingestuft und haben entsprechende Regelungen zu befolgen. Es ist der rechte Fahrbahnrand zu benutzen. Tiere, die laut § 28 StVO als verkehrsgefährdend eingestuft werden, dürfen nur in Begleitung einer Person, die ausreichend auf das Tier einwirken kann auf die Straße. Der Reiter sollte körperlich wie geistig in der Lage sein, sein Pferd zu beherrschen. Spezielle Nachweise oder Prüfungen gibt es hierfür nicht. Als Nachweis herangezogen können die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung oder der VFD erteilten Reit- und Fahrabzeichen.
Für Reiter und Pferd gelten die gleichen Regelungen wie für Fahrzeugführer:

Vorfahrtsregeln sind einzuhalten (rechts vor links)
gegenseitige Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr
Stopp an roten Ampeln

Tipp: Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Bayern) schreiben Reitplaketten vor. Die Kennzeichen müssen an Sattel oder Zaumzeug gut sichtbar angebracht werden, wenn im Gelände geritten wird. Reitkennzeichen können beim zuständigen Landratsamt beantragt werden.

Müssen Pferd und Reiter im Dunkeln beleuchtet sein?

Laut StVO ist eine ausreichende Beleuchtung bei Dämmerung und Dunkelheit vorgeschrieben. Konkret sollte jeder Reiter vorn mit einem gut sichtbaren hellen, nicht blendenden Licht ausgestattet sein und nach hinten für eine rot oder gelb blinkende Beleuchtung sorgen.
Wird im Verband ausgeritten, müssen nicht alle Pferde wie beschrieben beleuchtet sein. Es reicht aus, wenn das erste und das letzte Pferd im Verband eine angemessene Beleuchtung trägt.
Es wird empfohlen, dass Reiter dafür sorgen, dass sie und ihr Pferd von weitem gut sichtbar sind.
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

reflektierende Westen
Leuchtbänder (Reiter)
Leuchtgamaschen (Pferd)

Wie die Beleuchtung konkret auszusehen hat, dafür gibt es keine einheitlichen Regelungen. Fachgeschäfte für Reitsport bieten in der Regel eine breite Auswahl an Stirnlampen, Helmlampen, Stiefelleuchten oder Steigbügellampen.
Tipp: Die Sicherheit für Pferd und Reiter erhöhen mit Reflektoren ausgerüstete Reitwesten und fluoreszierende Decken für das Pferd.

Was müssen Autofahrer und Fußgänger beachten?

Fußgänger sollten einen ausreichenden Abstand zu Pferd und Reiter einhalten, damit das Pferd nicht verschreckt wird und ausschert. Für Autofahrer gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 bis 2 Metern beim Überholen. Bevor wieder eingeschert wird, ist ein ausreichender, aber gesetzlich nicht näher definierter Abstand einzuhalten. Empfohlen werden etwa fünf Meter.
Autofahrer sollten sich in Kontakt mit Pferd und Reiter stets angepasst und vorausschauend verhalten. Es gilt, rasante Beschleunigungsmanöver zu vermeiden, nicht ruckartig abzubremsen oder den Motor aufheulen zu lassen. Der Gebrauch der Hupe ist laut StVO in Gefahrensituationen zwar erlaubt, sollte aber in direktem Zusammenhang mit Pferd und Reiter möglichst unterbleiben. Damit das Pferd nicht unnötig erschrickt, ist nur in erklärten Notfällen davon Gebrauch zu machen.

Tipps und Ratschläge für Reiter und Autofahrer

Sind Pferd und Reiter innerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs, gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Das beabsichtigte Abbiegen ist durch Handzeichen, ähnlich wie bei Radfahrern üblich anzuzeigen.
Auf folgenden Straßen dürfen Pferd und Reiter nicht unterwegs sein:

Autobahnen
Schnellstraßen
Fußwegen
Wanderwegen
Radwegen

Wenn mehrere Reiter unterwegs sind, ist das Nebeneinanderreiten untersagt. Ausnahmen stellt Reiten im geschlossenen Verband dar. (§ 27 StVO). Fußgängern, anderen Reitern und den übrigen Verkehrsteilnehmern begegnen Reiter stets im Schritt. Auch auf unbekanntem und unübersichtlichem Terrain ist Schritt zu reiten.
Die Hinterlassenschaften der Tiere sind von der Straße zu entfernen. Die Verschmutzung der Fahrbahn kann eine Unfallgefahr darstellen. Es drohen Bußgelder.
Tipp: Es gibt kein Gesetz, welches die Helmpflicht für Reiter vorschreibt. Zum eigenen Schutz wird das Tragen von Helmen dringend empfohlen.

Welche Bußgelder drohen Pferden im Straßenverkehr

Ordnungswidrigkeit 

Bußgeld 

Pferd wurde nicht von einer geeigneten Person begleitet  

5 bis 10 Euro

Pferd wurde vom Fahrzeug aus geführt 

5 Euro

Pferd wurde nicht nach Vorschrift auf der Fahrbahn geritten 

10 bis 25 Euro

Pferdeäpfel wurden nicht entsorgt und gefährden den Verkehr 

10 Euro 

Wer sich nicht an die genannten Regelungen hält, muss mit Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe rechnen.



Quelle: https://www.bussgeldkatalog.net/pferde-im-strassenverkehr/

M. Prokoph

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