Warendorf - Gemischte Gefühle nach Bekanntgabe der Beschlüsse der Bundeskanzlerin sowie der Regierungschefinnen und -chefs der Länder: Zwar müssen Sportstätten für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 2. November erneut geschlossen werden, jedoch sind Ausnahmen für den Individualsport ausdrücklich vorgesehen. „Wie diese Ausnahmen konkret ausgestaltet werden, ist uns aufgrund des vorliegenden Textes noch nicht klar. Das müssen die Bundesländer nun in Verordnungen gießen. Und wir werden uns dafür einsetzen, dass hier praxistaugliche Vorgaben für den Pferdesport gemacht werden“, sagt Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).