Berlin - Die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben weitere Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschlossen. Demnach soll es in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner weitere lokale Maßnahmen für den Infektionsschutz geben. Die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Landkreise sollen den Bereich von 15 Kilometern rund um ihren Wohnort nur noch aus triftigem Grund verlassen. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar, so heißt es in dem Beschluss. Die Bundesländer müssen dies nun erneut in ihren jeweiligen Corona-Schutzverordnungen umsetzen und definieren, was als triftiger Grund für das Verlassen des 15-km-Radius angesehen wird. Aus Sicht der FN muss die notwendige Versorgung und Bewegung von Pferden gemäß Tierschutzgesetz auch weiterhin ein triftiger Grund bleiben, um den eigenen Wohnort zu verlassen.