von Redaktion

Coronavirus: Soforthilfe für Brandenburger Landwirtschaftsbetriebe mit bis zu 100 Beschäftigten

Potsdam – Ab Montag, 6. April können von der Corona-Krise betroffene Brandenburger Agrarbetriebe mit bis zu 100 Beschäftigten Zuschüsse von bis zu 60.000 Euro erhalten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Landwirtschaftsminister Axel Vogel: „Als Land nutzen wir auch die Soforthilfen des Bundes für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitenden. Mit unserem eigenen, zusätzlichen Förderprogramm gehen wir über die Programme des Bundes und der meisten anderen neuen Länder hinaus.“

Die am 3. April 2020 in Kraft getretene Förderrichtlinie können Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei- und Aquakultur und des Gartenbaus nutzen, die in Corona-bedingte Liquiditätsprobleme geraten sind.

Die Fördersätze werden in Anlehnung an die Richtlinie des brandenburgischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie für gewerbliche Unternehmen gestaffelt. Während Agrarbetriebe mit bis zu 5 Beschäftigten max. 9.000 und mit bis zu 10 Mitarbeitenden max. 15.000 Euro aus Bundesmitteln erhalten können, zahlt das Land für Landwirtschaftsunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten max. 30.000 Euro und mit bis zu 100 Erwerbstätigen max. 60.000 Euro. Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung wird die Anträge bearbeiten. Die Antragsformulare stehen ab Montag, 6. April 2020, online bereit.

Axel Vogel: „Die in Landwirtschaft und Gartenbau arbeitenden Menschen versorgen uns mit Lebensmitteln, sie erhalten unsere Kulturlandschaft. Sie sind systemrelevant. Sie brauchen und verdienen die finanzielle Unterstützung des Landes in der Corona-Situation.“  Die Branche hat bereits durch die Milchkrise 2016 und die Dürre 2018 wirtschaftlich gelitten. Es sind kaum Rücklagen vorhanden, um die jetzige Krise zu meistern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

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