Warendorf - Durch eine EU-Verordnung, die ab dem 28. Januar 2022 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) angewendet werden muss, ist der Einsatz von Tierarzneimitteln geregelt. Ein wichtiges Ziel dieser Verordnung ist es, die Entstehung von Resistenzen gegen Antibiotika bei Tieren zu verhindern. Um dieses wichtige und richtige Ziel zukünftig verfolgen zu können, wurden in einer weiteren EU-Verordnung mit Hilfe der Wissenschaft Kriterien entwickelt, an denen sich Tierärzte zukünftig orientieren müssen, wenn Antibiotika bei Tieren eingesetzt werden.